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Aktuelles aus dem Familienrecht
Zum 01.01.2010 wird mehr Kindergeld ausgezahlt. Die Kindergeldbeträge wurden wie folgt geändert:
1. Kind: 184,00 EUR
2. Kind: 184,00 EUR
3. Kind: 190,00 EUR
ab dem 4. Kind: 215,00 EUR

Zum 01.01.2013 hat sich der Selbstbehalt für die Zahlung von Unterhalt geändert. Den aktuellen Selbstbehalt und den zu zahlenden Kindesunterhalt können Sie der aktuellen Düsseldorfer Tabelle entnehmen.

Der Selbstbehalt beträgt seit dem 01.01.2013

gegenüber minderjährigen Kindern, gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in allgemeiner Schulausbildung befinden, beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 1.000,00 EUR und beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 800,00 EUR.

Der angemessene Eigenbedarf für volljährige Kinder beträgt in der Regel 1.200 EUR.

Aktuelle Düsseldorfer Tabelle
Duesseldorfer-Tabelle-Stand-01_01_2013.pdf