
Wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen, stehen häufig wichtige persönliche, familiäre oder wirtschaftliche Fragen im Raum.
Seit dem Jahr 2000 berate und vertrete ich Mandantinnen und Mandanten in unterschiedlichen rechtlichen Angelegenheiten, in meiner Kanzlei in Wolfhagen und in der Zweigstelle in Naumburg. Dabei steht für mich nicht nur die rechtliche Seite eines Falls im Mittelpunkt, sondern auch die persönliche Situation, in der Sie sich befinden.
Eine anwaltliche Vertretung setzt Vertrauen voraus. Deshalb nehme ich mir Zeit, höre Ihnen zu und bespreche mit Ihnen verständlich, welche Möglichkeiten Sie haben. Gemeinsam entwickeln wir eine Vorgehensweise, die zu Ihrem Anliegen und Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Vorstellungen passt.
Meine Schwerpunkte
Rechtliche Beratung, die sich an Ihrer persönlichen Situation orientiert
Als Allgemeinanwältin vertrete ich Sie gerne in nahezu allen Angelegenheiten. Die Schwerpunkte meiner Kanzlei in Wolfhagen und Naumburg liegen auf folgenden Rechtsgebieten:
- umfassende Beratung in der Trennungssituation
- Vertretung im Scheidungsverfahren
- Geltendmachung von Zugewinn- und Unterhaltsansprüchen
- Beratung und Vertretung in Sorgerechts- und Umgangsangelegenheiten
- Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Durchsetzung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Abwehr unberechtigter Forderungen
sachlich und konsequent durchzusetzen.
- Übernahme von Straf- und Pflichtverteidigungen
Wenn Sie von einer Straftat betroffen sind – insbesondere nach erlebter sexualisierter oder häuslicher Gewalt – stellen sich viele Fragen. Soll eine Strafanzeige erstattet werden? Wie läuft eine polizeiliche Vernehmung ab? Was erwartet mich als Zeuge / Zeugin in einem Strafverfahren vor Gericht? Als erfahrene Anwältin im Opferrecht stehe ich während des Verfahrens verlässlich an Ihrer Seite.
- Erstattung von Strafanzeigen
- Vertretung in der Nebenklage
Meine Gebühren richten sich nach der gesetzlichen Gebührentabelle. Grundlage der Kostenberechnung ist der Gegenstandswert der Angelegenheit und nicht der zeitliche Aufwand.
Für eine Erstberatung fallen maximale Kosten von 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer an.
Sollte es nicht bei einer Erstberatung bleiben, werde ich Ihnen vor Übernahme des Mandats die zu erwartenden Gebühren mitteilen.
